An der alten Frankfurter Straße zwischen Hopfmannsfeld und Hörgenau, stehen zwei sehr alte Steinsäulen unübersehbar an der Straße.
Es sind die Überreste des Galgens von Hopfmannsfeld, der 1707 errichtet wurde. Die beiden Säulen haben am Kopf sichtbare Einkerbungen, so dass ein hölzerner Balken die beiden Säulen verbinden könnte um die Hinrichtungen am Strang zu vollziehen.
Bürgerstolz und Sparsamkeit
Dieses Werkzeug des Henkers ist kurioserweise ein Zeugnis von Bürgerstolz und Sparsamkeit. Denn vor dessen Bau führte die Nachbargemeinde Rixfeld die Hinrichtungen durch, wofür sie hohe Gebühren verlangten.
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Erzählungen besagen, dass die Hopfmannsfelder einst einen Dieb gefangen hatten. Wegen der hohen Rixfelder Gebühren kerkerten sie ihn allerdings nur ein, statt ihn hinrichten zu lassen. Mit der Zeit wurde man allerdings überdrüssig, den Gefangenen teuer zu verpflegen. Man ließ den Dieb daher frei, gab ihm 20 Dukaten, die sonst seine Hinrichtung gekostet hätte und nahm ihm das Versprechen ab, sich andernorts aufhängen zu lassen.
Angeblich wurde dann der Galgen erbaut, um sich zukünftig solche Ausgaben zu sparen.
„Schildbürgerlische“ Vorgeschichte
Zu dieser „Schildbürgerlischen“ Vorgeschichte passt, dass es historisch nicht belegbar ist, ob an den Hopfmannsfelder Galgen je jemand gehängt wurde. Das Hinrichtungswerkzeug, ein sog. „Dorfgalgen“, auch „Dreiholz“ genannt, nahm ein nüchternes Ende: Ein Bauer verfeuerte 1891 den hölzernen Balken, der die Steinsäulen miteinander verband, kurzerhand im Ofen.
Bis heute weis man nicht, ob sich der Dieb anderswo erhängen lies.